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Sie kennen jemanden persönlich, der ein Haus, eine Wohnung, ein Grundstück oder ein Gewerbeobjekt verkaufen möchte?
Dann empfehlen Sie mich gerne weiter und verdienen Sie als Tippgeber mit.

Für jeden erfolgreichen Hinweis bedanke ich mich mit einer attraktiven Tippgeberprovision in Höhe von 10 % der Maklercourtage, sofern das Objekt aufgrund Ihrer Empfehlung von uns aufgenommen und erfolgreich vermittelt wird.

Schritt 1

Sie informieren mich über ein verkaufsbereites Objekt.

Schritt 2
Schritt 3

Sie übermitteln mir die Kontaktdaten des Eigentümers.

Ich nehme Kontakt mit dem Eigentümer auf und schliesse einen Maklervertrag.

Schritt 4
Schritt 5
Schritt 6

Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung Ihres Tippgeberhinweises.

Nach der erfolgreichen Vermittlung folgt die Zahlung der Maklercourtage des Verkäufers.

Sie erhalten Ihre Tippgeberprovision in Höhe von 10% der Maklercourtage.

Voraussetzungen für die Tippgeberprovision

Eine Auszahlung der Tippgeberprovision ist möglich, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Die Immobilie wird noch nicht öffentlich zum Verkauf angeboten

  • Die Immobilie befindet sich nicht in einer Zwangsversteigerung

  • Es besteht kein bestehender Maklerauftrag mit einem anderen Makler

  • Die Immobilie ist ein Neuzugang in unserem Bestand

  • Das Objekt liegt in unserem Tätigkeitsgebiet
    (vorrangig Mecklenburg-Vorpommern)

  • Sie sind kein Ehe- oder Lebenspartner des Eigentümers der Immobilie

Werden Sie Tippgeber!

shallow focus photography of road with forward arrow illustration
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Wichtiger Hinweis zum Angebot, Auszahlung und Steuern

Dieses Angebot richtet sich nicht an Personen, die in einem besonderen Vertrauensverhältnis zu ihren Kunden oder Mandanten stehen (z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater) oder denen es berufsrechtlich untersagt ist, Tippgeberprovisionen anzunehmen.

Selbstverständlich freuen wir uns dennoch über jede Empfehlung, auch wenn keine Beteiligung an der Provision möglich ist.

  • Privatpersonen sowie nicht umsatzsteuerpflichtige Unternehmen erhalten die Provision netto

  • Umsatzsteuerpflichtige Unternehmen erhalten die Provision brutto (inkl. USt)

  • Die Versteuerung der Tippgeberprovision erfolgt durch den Empfänger selbst

Tippgeber für Immobilien

Nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf

Christian Schröder

Vicke-Schorler-Ring 26

18055 Rostock

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