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Sie kennen jemanden persönlich, der ein Haus, eine Wohnung, ein Grundstück oder ein Gewerbeobjekt verkaufen möchte?
Dann empfehlen Sie mich gerne weiter und verdienen Sie als Tippgeber mit.
Für jeden erfolgreichen Hinweis bedanke ich mich mit einer attraktiven Tippgeberprovision in Höhe von 10 % der Maklercourtage, sofern das Objekt aufgrund Ihrer Empfehlung von uns aufgenommen und erfolgreich vermittelt wird.
Schritt 1
Sie informieren mich über ein verkaufsbereites Objekt.
Schritt 2
Schritt 3
Sie übermitteln mir die Kontaktdaten des Eigentümers.
Ich nehme Kontakt mit dem Eigentümer auf und schliesse einen Maklervertrag.
Voraussetzungen für die Tippgeberprovision
Eine Auszahlung der Tippgeberprovision ist möglich, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
Die Immobilie wird noch nicht öffentlich zum Verkauf angeboten
Die Immobilie befindet sich nicht in einer Zwangsversteigerung
Es besteht kein bestehender Maklerauftrag mit einem anderen Makler
Die Immobilie ist ein Neuzugang in unserem Bestand
Das Objekt liegt in unserem Tätigkeitsgebiet
(vorrangig Mecklenburg-Vorpommern)Sie sind kein Ehe- oder Lebenspartner des Eigentümers der Immobilie
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Wichtiger Hinweis zum Angebot, Auszahlung und Steuern
Dieses Angebot richtet sich nicht an Personen, die in einem besonderen Vertrauensverhältnis zu ihren Kunden oder Mandanten stehen (z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater) oder denen es berufsrechtlich untersagt ist, Tippgeberprovisionen anzunehmen.
Selbstverständlich freuen wir uns dennoch über jede Empfehlung, auch wenn keine Beteiligung an der Provision möglich ist.
Privatpersonen sowie nicht umsatzsteuerpflichtige Unternehmen erhalten die Provision netto
Umsatzsteuerpflichtige Unternehmen erhalten die Provision brutto (inkl. USt)
Die Versteuerung der Tippgeberprovision erfolgt durch den Empfänger selbst
Nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf
Christian Schröder
Vicke-Schorler-Ring 26
18055 Rostock
Telefon




